Sachkundenachweis für Pferdehalter/innen  

Wer ab dem 1. September 2008 neu mehr als 5 Pferde hält, braucht einen Sachkundenachweis. Für die gewerbsmässige Haltung von mehr als 11 Pferden ist eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung vorgeschrieben (Ausnahme: Landwirtschaftsbetriebe).
Wer mehr als 5 Pferde hält, muss bis spätestens 2013 einen Sachkundenachweis vorlegen können. Wer dagegen gewerbsmässig mehr als 11 Pferde halten will, wird ab 2013 eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung mit einem praktischen und einem theoretischen Teil absolvieren müssen.

Diese Ausbildungen können Organisationen durchführen, welche vom BVET für diese Aufgabe anerkannt sind:

Anerkannte Organisationen für die Ausbildung von Pferdehalterinnen und Pferdehaltern

BVET
http://www.bvet.admin.ch/tsp/02414/02424/02425/index.html?lang=de

HARASNATIONAL

Schweizerischen Nationalgestüt in Avanches

Dieser kompakte und informative Kurs hat uns sehr gefallen und wir wurden mit üppigen, gut bebildeten und umschriebenen Unterlagen ausstaffiert. Auch das Essen war reichlich und lecker. Wir können es jedem nur empfehlen.